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Angebot & Kosten

Mit dem am 1. Juli 2026 in Kraft getretenen 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) (neue Grundsicherung) hat sich die Zumutbarkeit für erziehende Leistungsbeziehende geändert. Ab dem 14. Lebensmonat des Kindes kann das Jobcenter die Aufnahme einer Arbeit oder Maßnahme fordern, wodurch eine arbeitsrechtliche Elternzeit im Leistungsbezug faktisch verkürzt wird. Das Gesetz können Sie über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einsehen. Wichtige Details zur Neuregelung Arbeitsrecht vs. Sozialrecht: Das arbeitsrechtliche Recht auf Elternzeit bis zum 3. Geburtstag bleibt bestehen. Das Jobcenter zwingt Sie nicht zu einer Kündigung beim Arbeitgeber, verlangt aber ab dem 14. Lebensmonat des Kindes den Einsatz der Arbeitskraft (z. B. durch Teilzeit- oder Vollzeitarbeit), wenn keine Kindesgefährdung vorliegt. Altersgrenze: Die bisherige Grenze von 3 Jahren (bis zu der Erziehung Vorrang hatte) wurde auf den 14. Lebensmonat des Kindes herabgesetzt. Konsequenzen: Werden entsprechende Arbeits- oder Mitwirkungspflichten verweigert, drohen im neuen System verschärfte Sanktionen und Leistungsminderungen.

https://www.bundesregierung.de


In Deutschland haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser Anspruch ist im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt.

Die Räume unserer (mit meiner Kollegin) Kindertagespflege bieten den Kindern somit viel Platz zum Toben, Spielen und Schlafen. Es stehen drei große Gruppenräume für vielfältige Entdeckungen bereit. Die Einrichtung ist modern, kindgerecht und selbstverständlich kindersicher. Es gibt verschiedene Bereiche, in denen die Kinder ihre motorischen Fähigkeiten oder ihre Kreativität beim Malen, Basteln und Musizieren ausprobieren können. Einen Essbereich und einen Wickelbereich. Außerdem gibt es separate Schlafräume, die mit Kinderbettchen ausgestattet sind.



Kosten und Vertrag 

Die Höhe der Betreuungskosten ist gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern und der Anzahl eventueller Geschwisterkinder. Außerdem wird die Betreuung in der Kindertagespflege öffentlich gefördert. Die Kindertagespflege ist nicht teurer als die Betreuung in einer Krippe oder Kita. Die Kosten richten sich nach dem TAKKI-Modell des Landkreises Böblingen. Zusätzlich kommen die Kosten für das warme Mittagessen hinzu.


An die Fachberatung können sich alle Eltern bei Fragen zur Kinderbetreuung wenden: Tageskinder e.V. Leonberg.


https://www.tagesmuetter-leonberg.de/