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Kinderrechte

1. Gleichheit: Kein Kind darf benachteiligt werden.

2. Gesundheit: Kinder sollen gesund leben, Geborgenheit finden und keine Not leiden müssen.

3. Bildung: Kinder sollen lernen und eine Ausbildung machen dürfen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.

4. Information, freie Meinungsäußerung und Beteiligung: Kinder haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die Kinder sollen bei allen Fragen, die sie betreffen, mitbestimmen und sagen, was sie denken.

5. Freizeit, Spielen und Erholung: Kinder müssen freie Zeit haben, sie sollen spielen und sich erholen dürfen.

6. Elterliche Fürsorge: Jedes Kind hat das Recht, mit seinen Eltern aufzuwachsen, auch wenn diese nicht zusammenwohnen. Geht das nicht, dann sollen sich zum Beispiel Pflegeeltern um das Kind kümmern.

7. Gewaltfreie Erziehung: Kinder haben das Recht, ohne Gewalt aufzuwachsen und erzogen zu werden.

8. Schutz im Krieg und auf der Flucht: Kinder müssen im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt werden.

9. Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung: Kinder haben das Recht vor Gewalt, Missbrauch sowie sexueller und wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt zu werden.

10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung: Kinder mit Behinderungen sollen besonders umsorgt und gefördert werden, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.


Quelle: www.plan.de/kinderschutz/kinderrechte/kinderrechte-einfach-erklaert.html